Psychotherapiepraxis Schöfbeck

Beihilfe
Öffentlicher Dienst
Psychotherapie ist eine Leistung der Beihilfe. Liegt eine krankheitswertige psychische Störung vor und erscheint eine Psychotherapie angemessen und zweckmäßig zur Behandlung dieser, übernimmt die Beihilfe die Behandlung. Psychotherapie ist eine genehmigungspflichtige Leistung, weshalb wir einen Antrag bei Ihrer Beihilfestelle stellen müssen. Bei der Antragstellung unterstütze ich Sie gerne. Die hierzu notwendigen Unterlagen können Sie bei Ihrer Beihilfestelle beantragen. Parallel zur Beihilfe besteht meist eine private Krankenversicherung. Bitte nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Krankenversicherung auf bzw. prüfen Sie Ihre Vertragsmodalitäten, da die Kostendeckung für eine psychotherapeutische Behandlung bei privaten Krankenversicherungen sehr individuell ist.